Benutzerfreundlicher öffentlicher Verkehr

Mobilität ist auch für behinderte und ältere Menschen ein zentrales Bedürfnis. Viele Personen mit einer körperlichen und geistigen Einschränkung bzw. einer Seh­behin­de­rung sind für die Fort­bewe­gung im besonderen Ausmass auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen. Ein behinderten­gerechter öffentlicher Verkehr ist daher eine wichtige Voraussetzung für die Gleich­stellung. Damit werden gleichzeitig auch der Komfort und die Benutzbarkeit für alle verbessert. Zudem helfen diese Mass­nahmen mit, dass der Trans­port­unter­nehmer seinen Leistungsauftrag besser erfüllen kann.

Nach wie vor können zahlreiche Menschen mit Behin­de­rungen die öffentlichen Transportmittel wie Bus, Tram und Zug nicht oder nur sehr bedingt selbstständig benützen. So sind zum Beispiel viele Menschen mit einer Mobilitäts­behin­de­rung wegen der Stufen beim Ein- und Ausstieg eingeschränkt. Oft fehlen auch optische oder akustische Informationen, um hör- oder sehbehinderte Menschen zuverlässig zu orientieren. Für viele Menschen mit Behin­de­rungen, die vom öffentlichen Verkehr abhängig sind, ist die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, das Ausüben eines Berufes oder einer Freizeitaktivität heute immer noch mit vielen Schwierigkeiten verbunden.

Mit geeigneten Mass­nahmen können viele dieser Hindernisse vermieden oder beseitigt werden. Das Behin­derten­­gleich­stel­lungs­gesetz und zwei Ausführungsverordnungen sehen denn auch vor, dass das Netz des öffentlichen Verkehrs an die Bedürfnisse von Menschen mit Behin­de­rungen angepasst wird. Dies gilt grundsätzlich für alle Gebäude, Einrichtungen oder Fahrzeuge, die im Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr stehen. Für die Umsetzung dieses Ziels wurde den Transportunternehmungen gemäss Behin­derten­­gleich­stel­lungs­gesetz eine Übergangsfrist von 20 Jahren eingeräumt. Im Jahre 2023 läuft diese Frist ab. Bis dahin muss ein möglichst lückenloses Netz für eine autonome und spontane hindernisfreie Benützung des öffentlichen Verkehrs erstellt sein. Grössere Schwierigkeiten verursachen noch die baulichen Anpassungen der Tram- und Bushaltestellen in den Innenstädten. Dort ist aufgrund räumlicher Sachzwänge und der verschiedenen Interessen, die berücksichtigt werden müssen, eine Lösungsfindung nicht immer einfach. Hand­lungs­bedarf besteht auch noch im Zugsverkehr. Bisher sind vor allem die Regionalzüge diesbezüglich gut aufgestellt.

Die Akzeptanz der Anliegen von Menschen mit Behin­de­rungen ist übrigens bei den Verkehrsunternehmen heute recht gross. Durch das Behin­derten­­gleich­stel­lungs­gesetz hat eine Modernisierung des öffentlichen Verkehrs an die heutigen Bedürfnisse stattgefunden. Dies hat über die Rollstuhlfahrenden und Menschen mit Sinnes­behin­de­rungen hinaus für viele andere Gruppen grosse Fortschritte gebracht, so zum Beispiel für Personen mit schwerem Gepäck oder für ältere Passagiere. Auch junge Eltern sind froh, wenn das Einsteigen mit dem Kinderwagen einfach bewerkstelligt werden kann. Nicht zuletzt profitieren aber auch die Verkehrsunternehmer selbst von den Niederflurfahrzeugen. Der Ein- und Ausstieg aller Fahrgäste benötigt aufgrund dieser Mass­nahmen deutlich weniger Zeit, und so können die Passagierumschlagszeiten tief gehalten werden.