Von der Invaliden­versicherung bis zur UNO-Behinder­ten­rechts­konvention

Vor rund 60 Jahren wurden die ersten Schritte für eine Gleich­stellung von Menschen mit Behin­de­rungen in der Schweiz eingeleitet. Im Rahmen der Einführung der Invaliden­versicherung wurde 1959 erstmals über die Integration behinderter Menschen diskutiert. Obwohl dieser Vorstoss erfolglos war, hat sich dieser Prozess weiterentwickelt, manchmal mit viel Schub, manchmal auch nur im Kleinen. In der Zwischenzeit ist die schweizerische Gesellschaft ein grosses Stück weitergekommen. Die rechtliche Situation für Menschen mit Behin­de­rungen konnte in den Jahren 1995 - 2014 wesentlich verbessert werden. Als letzter Höhepunkt hat der Bundesrat die UNO-Behinder­ten­rechts­konvention (abgekürzt BRK) ratifiziert. Sie ist heute die weitgehendste und aktuellste Grundlage zur Gleich­stellung von Menschen mit Behin­de­rungen.

Die BRK beschreibt sehr umfassend, was unter Behin­derten­gleich­stellung zu verstehen ist. Sie geht weiter als das Behin­derten­gleich­stellungs­gesetz, das 2004 in der Schweiz in Kraft gesetzt wurde. Gemäss BRK kann ein Fortschritt bei der Ver­bes­serung der sozialen Teilhabe nur dann erreicht werden, wenn die Barrieren abgebaut werden, die Personen mit Behin­de­rungen in ihrem täglichen Leben einschränken. Folgerichtig verlangt die BRK, dass neben der Verhinderung einer Diskriminierung auch «angemessene Vorkehrungen» zu treffen sind, die gewährleisten, dass Menschen mit Behin­de­rungen «vollen Zugang zur physischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umwelt, zu Gesundheit und Bildung sowie zu Information und Kommu­ni­ka­tion haben». Sie sollen dazu führen, dass Menschen mit Behin­de­rungen gleich­berech­tigt mit allen anderen Bewohnern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll geniessen und ausüben können.