Von der Invalidenversicherung bis zur UNO-Behindertenrechtskonvention
Vor rund 60 Jahren wurden die ersten Schritte für eine Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz eingeleitet. Im Rahmen der Einführung der Invalidenversicherung wurde 1959 erstmals über die Integration behinderter Menschen diskutiert. Obwohl dieser Vorstoss erfolglos war, hat sich dieser Prozess weiterentwickelt, manchmal mit viel Schub, manchmal auch nur im Kleinen. In der Zwischenzeit ist die schweizerische Gesellschaft ein grosses Stück weitergekommen. Die rechtliche Situation für Menschen mit Behinderungen konnte in den Jahren 1995 - 2014 wesentlich verbessert werden. Als letzter Höhepunkt hat der Bundesrat die UNO-Behindertenrechtskonvention (abgekürzt BRK) ratifiziert. Sie ist heute die weitgehendste und aktuellste Grundlage zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Die BRK beschreibt sehr umfassend, was unter Behindertengleichstellung zu verstehen ist. Sie geht weiter als das Behindertengleichstellungsgesetz, das 2004 in der Schweiz in Kraft gesetzt wurde. Gemäss BRK kann ein Fortschritt bei der Verbesserung der sozialen Teilhabe nur dann erreicht werden, wenn die Barrieren abgebaut werden, die Personen mit Behinderungen in ihrem täglichen Leben einschränken. Folgerichtig verlangt die BRK, dass neben der Verhinderung einer Diskriminierung auch «angemessene Vorkehrungen» zu treffen sind, die gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen «vollen Zugang zur physischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Umwelt, zu Gesundheit und Bildung sowie zu Information und Kommunikation haben». Sie sollen dazu führen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit allen anderen Bewohnern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll geniessen und ausüben können.